Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Kunde definiert in Zusammenarbeit mit Susanne Boge (nachfolgend Personal Trainerin) seine Wünsche und Ziele für Personal Training (nachfolgend auch "PT"), und Coaching. Auf dieser Basis wird
der vertragliche Leistungsumfang individuell bestimmt und gegebenenfalls kurzfristig aufgrund mündlicher Absprachen angepasst. Die Personal Trainerin erbringt ihre Leistungen nach Maßgabe der
folgenden AGB.
Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen.
1. Leistungspflichten der Personal Trainerin nach Inhalt, Ort und Zeit
1.1 Die Personal Trainerin erarbeitet zusammen mit dem Kunden das gewünschte Training und sonstige Leistungen. Der daraus resultierende Trainingsplan und ähnliches wird Vertragsbestandteil und ist
nach Möglichkeit schriftlich abzufassen, er enthält in der Regel eine Festsetzung hinsichtlich Art, Ort und Zeit der Leistung der Personal Trainerin. Sonstige Leistungen der Personal Trainerin, wie
z.B. Analysen, Ernährungspläne und Empfehlungen, werden dem Kunden in der Regel schriftlich zur Verfügung gestellt.
1.2 Die Personal Trainerin erbringt ihre Leistungen auf Wusch des Kunden in dessen Unternehmen, in dessen privater Umgebung, in Praxen, Kliniken, Hotels, im Fitness- Studio oder in Out- oder
Indoor-Sportstätten.
1.3 Der Kunde und die Personal Trainerin vereinbaren die gemeinsamen Termine nach Möglichkeit stets mindestens eine Woche im Voraus. Diese zeitlichen Festlegungen sind dann für beide Seiten
verbindlich. Auf die Pflichten gemäß Ziffer 3. dieser Bestimmungen wird hingewiesen.
2. Entgelt und Zahlungsbedingungen
2.1 Für die zwischen dem Kunden und der Personal Trainerin vereinbarten Leistungen sowie Anreisen und sonstigen Fahrten gilt die Preisliste laut Anlage.
2.2 Sonstige Kosten der Personal Trainerin, wie z.B. Platz-, Teilnahmegebühren, Beförderungstickets, Leihgebühren etc., werden nach Möglichkeit unmittelbar vom Kunden beglichen, ansonsten von der
Personal Trainerin verauslagt und an den Kunden weitergegeben. Eventuelle Stornokosten gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Personal Trainerin hätte die Stornierung zu verantworten.
2.3 Sämtliche Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich jeweils geltender Mehrwertsteuer, Auslagen und Reisekosten.
2.4 Die Personal Trainerin rechnet ihre erbrachten Leistungen grundsätzlich zum Ende des jeweiligen Monats ab. Die Rechnung ist zur Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung
fällig.
2.5 Die Personal Trainerin kann einen Vorschuss auf ihre Leistungen oder Auslagen verlangen.
3. Zahlungspflichten bei fehlender oder verspäteter Teilnahme
3.1 Sagt der Kunde innerhalb von 24 Stunden vor einer bereits festgelegten Trainingseinheit oder einem sonstigen Termin mit der Personal Trainerin ab, so ist die Personal Trainerin berechtigt, als
Entschädigung das Honorar für eine gesamte Trainingseinheit (60 Minuten) von dem Kunden zu beanspruchen.
Dies gilt nicht bei einer schwerwiegenden Erkrankung des Kunden.
3.2 Bei Nichterscheinen zur festgelegten Trainingseinheit wird das volle Entgelt fällig, soweit der Kunde nicht nach 3.1 zurückgetreten ist.
4. Haftung und Mitteilungspflichten
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn des Trainings eigenständig einen ärztlichen Check-up zu absolvieren und das Ergebnis der Personal Trainerin mitzuteilen; die unverzügliche
Mitteilungspflicht gilt auch bei späteren temporären oder dauernden Veränderungen des Gesundheitszustandes. Die Personal Trainerin weist den Kunden hiermit darauf hin, dass jede Form sportlicher
Betätigung bekanntermaßen stets mit Risiken verbunden ist. Zu jedem Zeitpunkt vor, während und nach dem Training gilt daher grundsätzlich das Prinzip der Eigenverantwortung des Kunden, unbeschadet
der nachfolgenden Regelungen.
4.2 Die Personal Trainerin wird dem Kunden dessen spezifische Risiken im Rahmen des Eingangstests mitteilen, soweit sie durch diese Tests für die Personal Trainerin erkennbar sein konnten. Die
Unterlagen, welche die von der Personal Trainerin durchgeführte Eingangsbefragung und die körperliche Situationsanalyse des Kunden wiedergeben, sind Vertragsbestandteil, soweit vorhanden.
4.3 Die Personal Trainerin ist dem Kunden gegenüber nur dann haftbar, wenn diese ihre Instruktions-, Überwachungs- und sonstigen vertragsspezifischen wesentlichen Leistungspflichten schuldhaft
verletzt hat. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld und auf Ersatz für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist allerdings nicht
ausgeschlossen; für Sachschäden gilt ein Haftungsausschluss bei leichter Fahrlässigkeit.
4.4 Werden auf Wunsch des Kunden technische Geräte zur Unterstützung des PT-Programms eingesetzt, so geschieht dies auf eigene Verantwortung des Kunden, wenn die Personal Trainerin ihn vor dem
Einsatz auf die spezifischen Anwendungsbereiche sowie Risiken hingewiesen und die Personal Trainerin den Kunden vorab (z.B. durch Vorführung) in die ordnungsgemäße Bedienung des Geräts eingewiesen
hat
5. Schlussbestimmung
5.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen kommt eine andere
gesetzliche Regelung oder Bestimmung, die dem ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der Parteien entspricht, zur Anwendung. Der Verzicht der Personal Trainerin auf Rechte wegen einer
Verletzung einer Bestimmung wird nicht als Verzicht auf Rechte wegen späterer Verletzung betrachtet.
5.2 Als Gerichtsstand ist Köln vereinbart, falls der Kunde Vollkaufmann ist.
5.3 Für sämtliche Fragen dieser AGB und seiner Durchführung gilt deutsches Recht.
